AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Vermietbedingung

 

Fahrzeugzustand, Betriebsmittel und Reparaturen

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. In der Abwesenheit des Mieters ist das Fahrzeug zu Verschließen. Die Fahrzeuge von Citymobile sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes, der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Aufträge erfolgen ausschließlich durch den Vermieter.

3. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird MD Citymobile dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte in Rechnung stellen.

4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.

5. Soweit PKW und Nutzfahrzeuge mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Citymobile dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung stellen. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von weniger als 28 Tagen übernimmt MD Citymobile die Betankung mit AdBlue® gegen eine Pauschalgebühr, die dem Mieter auf Basis der gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt wird.  

6. Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt MD Citymobile von sämtlichen Ansprüchen frei.

Reservierungen, Buchungen

1. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

2. Bis zu drei Stunden vor der, in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit, ist eine Änderung der Buchung möglich. Der Kunde kann eine Buchung, unter Einhaltung der vorgegebenen Zeit in der aktuellen Reservierung stornieren. Stornierungen können online (www.citymobile-md.de), schriftlich an MD CITYMOBILE. Brenneckestraße 30. 39120 Magdeburg oder per E-Mail info@citymobile-md.de erfolgen. Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass MD Citymobile keine oder wesentlich niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind.

Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen

1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird MD Citymobile vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei Zweifel von MD Citymobile an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist MD Citymobile berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber MD Citymobile geklärt worden sind.

3. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.

Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des Original-Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig.

4. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.

5. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.

6. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb von Deutschland benutzt werden. Außerhalb der deutschen Staatsgrenzen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet voll für jeden Schaden. Der Mieter stellt MD Citymobile von sämtlichen Ansprüchen frei.

7. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

 • zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,

  • für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
  • auf Rennstrecken,
  • zur gewerblichen Personenbeförderung,
  • zur Weitervermietung,
  • zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts

mit Strafe bedroht sind,

  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

8. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

9. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den zuvor genannten Punkten berechtigen MD Citymobile zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der MD Citymobile auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Punkten entsteht, bleibt unberührt.

Mietpreis

1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Nutzungsendgelt, Steuern, Versicherung und GEZ. Zusätzliche Zahlungen, die nicht im Mietpreis enthalten sind, sind durch den Mieter zu tragen. Hier verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren, Mautgebühren. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.

2. Übergabe- und Rückgabeort des Fahrzeuges ist die SB Tankstelle, Brenneckstr. 30, 39120 Magdeburg.

3. Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert, ist MD Citymobile berechtigt, für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand eine Vertragsanpassungsgebühr zu verlangen. Eine etwaige Anpassung des Mietpreises und/oder der Anfall anderer Gebühren bleiben davon unberührt.

Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Stornierungsbedingungen, Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen-Unfall-Schutz

1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten; Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Beträgt die Mietdauer mehr als 27 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnittes von 28 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.

2. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und MD Citymobile eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird MD Citymobile die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern MD Citymobile nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder MD Citymobile die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. MD Citymobile übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist MD Citymobile berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter. Sofern dem Mieter von MD Citymobile Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er MD Citymobile hierüber unverzüglich zu informieren.

3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete und alle sonstigen vereinbarten Entgelte dem Zahlungsmittel, insbesondere der Kreditkarte, Debitkarte oder Maestro-Karte, des Mieters belastet.

4. MD Citymobile kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.

5. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist MD Citymobile berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist MD Citymobile auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

6. Der Mieter stimmt zu, dass er im Falle einer Mahnung (Mahnschreiben) durch MD Citymobile er die Kosten für diese zu tragen hat. Die Erstellung des Mahnschreiben richtet sich nach dem defnierten (nicht eingehaltenen) Zahnungsziel in der jeweiligen Rechnung. Die Saffelung wird wie folgt definiert: 1. Mahnschreiben nach 7 Tagen Zahlungsverzug [7,50 €], 2. Mahnschreiben nach weiteren 7 Tagen Zahlungsverzug [15,00 €], 3. Mahnschreiben nach weiteren 7 Tagen Zahlungsverzug [22,50 €]. Danach behält sich MD Citymobile das Recht vor, den Sachverhalt an einen eigenen Anwalt zur weiteren Bearbeitung abzugeben. Die Kosten heirfür trägt der Mieter.

7. Der Mieter stimmt zu, dass im Falle einer Stornierung seiner Buchung oder der im Auftrag für ihn durchgeführten Buchung, folgende Stornierungsgrundsätze gelten: 

  • Bis zu 7 Tage vor dem Ausgabetermin des gebuchten Fahrzeuges werden keine Stornogebühren berechnet.
  • Bis 3 Tage vor dem Ausgabetermin des gebuchten Fahrzeuges werden 50% des gesamten Buchungswertes berechnet.
  • Ab 1 Tag vor dem Ausgabetermin des gebuchten Fahrzeuges werden 100% des gesamten Buchungswertes berechnet.

Versicherung

1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 15 Mio. EUR und ist auf Deutschland beschränkt.

  • Jedes Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung für den Mieter von 1.000€, pro Schaden.
  • Bei Teilkaskoschäden haftet der Mieter pro Schaden mit 150€.

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

3. Der Mieter bzw. Fahrer ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von MD Citymobile Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.

4. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von MD Citymobile, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

5. MD Citymobile ist bevollmächtigt, gegen den Mieter bzw. Fahrer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Werden gegen den Mieter oder Fahrer Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird MD Citymobile die Führung des Rechtsstreits überlassen. MD Citymobile ist berechtigt im Namen des Mieters bzw. Fahrers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch Mieter bzw. Fahrer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, MD Citymobile unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen.

3. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen von MD Citymobile zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für MD Citymobile zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es MD Citymobile zu ermöglichen, diese zu treffen.

Haftung von MD Citymobile

1. MD Citymobile haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von MD Citymobile, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MD Citymobile nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. MD Citymobile übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von MD Citymobile, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen für Schäden von MD Citymobile, für Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist MD Citymobile berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllender Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllender Obliegenheit ist MD Citymobile berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist MD Citymobile zur Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von MD Citymobile ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung.

3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt MD Citymobile von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von MD Citymobile erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der MD Citymobile für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an MD Citymobile richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale fällig und wird dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass MD Citymobile kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; MD Citymobile ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

4. Bei Verlust oder Beschädigung des Ladekabels für Elektro- oder Hybridfahrzeuge wird für die Ersatzbeschaffung des Kabels eine Gebühr fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Citymobile kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

5. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen.

6. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt MD Citymobile von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.

7. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

8. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.

9. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

Rückgabe des Fahrzeugs, Daten in Navigations- und Kommunikationssystemen, Fahrzeugtausch

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit MD Citymobile in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter MD Citymobile Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass MD Citymobile kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; MD Citymobile ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Gibt der Mieter sein Fahrzeug vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft der die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage. In diesem Fall kann der Vermieter für den bei ihm entstandenen Aufwand die Gebühr für die vorzeitige Rückgabe erheben, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Eintritt, der die Gebühr begründenden Umstand nicht zu vertreten hat oder MD Citymobile kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

3. Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen.

4. Es gilt der Tarif, der vor Übernahme des Fahrzeuges im Mietvertrag vereinbart wurde. Nachverhandlungen sind nicht zulässig.

5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

6. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an MD Citymobile zurück, ist MD Citymobile berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand verpflichtet, es sei denn der Mieter weist nach, dass MD Citymobile kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 27 Tagen) gilt zusätzlich zu den Ziffern 1. bis 7. dieses Abschnitts Folgendes:

a) Der Mieter ist verpflichtet MD Citymobile zu informieren, wenn das Fahrzeug die Erreichung des im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erreicht. Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstand schuldhaft überschreitet, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR (inkl. MwSt.) verpflichtet; MD Citymobile kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet. Bei Erreichung des im Mietvertrag angegebenen Kilometerstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie.

b) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR (inkl. MwSt.) verpflichtet. MD Citymobile kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.

8. Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an MD Citymobile zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend seiner gebuchten Fahrzeugkategorie. Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an MD Citymobile zurück, ist MD Citymobile berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.

9. Der Mieter stimmt zu, dass nach der Übergabe des Mietgegenstand an MD Citymobile eine Begutachtung bis zu 24 Stunden durchgeführt werden kann. Vorraussetzung ist, dass der Mietgegenstand zwischenzeitlich nicht an einen weiteren Mieter übergeben wurde. Sollte bei der Begutachtung (somit ohne Anwesenheit des ursprünglichen Mieters) ein Schaden festgestellt werden, so trägt der Mieter das potentielle Risiko.

Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. MD Citymobile kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
  • nicht eingelöste Bankeinzüge / Schecks,
  • gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
  • unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
  • Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
  • die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

2. Sofern zwischen MD Citymobile und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und MD Citymobile zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:

    • ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
    • MD Citymobile einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
    • MD Citymobile vorsätzlich einen Schaden zufügt,
    • mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist,
    • ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

3. Kündigt MD Citymobile einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an MD Citymobile herauszugeben.

Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot

1. Der Mieter ermächtigt MD Citymobile sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

2. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von MD Citymobile ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

Widerspruchsrecht Direktwerbung

Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: MD Citymobile GmbH, Kennwort: Widerspruch, Brenneckestraße 30, 39120 Magdeburg oder per E-Mail an: info@citymobile.de

Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. MD Citymobile nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

3. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Magdeburg.